Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der MukiBasar-Plattform durch Veranstalter. Stand: August 2026.
1.Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Plattform „MukiBasar“ (erreichbar unter mukibasar.de und app.mukibasar.de) zwischen
Martin Januschke (Einzelunternehmer, handelnd unter der Marke „MukiBasar“), Josef-Karl-Str. 3, 92421 Schwandorf (nachfolgend „Anbieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eingetragene Vereine, Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchengemeinden, Kindertagesstätten in öffentlicher Trägerschaft). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln.
1.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser AGB unter Verzicht auf eigene AGB des Kunden.
2.Stellung des Anbieters; Zahlungsflüsse; steuerliche Pflichten
2.1 Stellung des Anbieters. Der Anbieter stellt nur die Software bereit. Vertragspartner der Käufer und Verkäufer:innen ist stets der Veranstalter; mit dem Anbieter kommt kein Kauf-, Kommissions- oder Vermittlungsvertrag über Basar-Artikel zustande. Verkäufer:innen verbindet mit ihm nur das unentgeltliche Nutzungsverhältnis über ihr Plattform-Konto. Für Artikel und deren Beschaffenheit, die Durchführung des Basars und die Auszahlung ist allein der Veranstalter verantwortlich.
2.2 Verkaufserlöse und Plattform-Entgelte. Verkaufserlöse fließen nie über den Anbieter: kein Empfang, keine Weiterleitung, keine Treuhand- oder Verrechnungskonten; Bareinnahmen bleiben beim Veranstalter. Die Plattform erfasst Verkäufe nur digital und erstellt Abrechnungen; die Auszahlung nimmt der Veranstalter eigenverantwortlich außerhalb der Plattform vor. Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister i. S. d. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Nur die Plattform-Entgelte (Ziffer 5) rechnet er über Stripe ab; sie betreffen allein das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde.
2.3 Keine TSE. Die Kassenfunktion erfasst Verkäufe einschließlich Barverkäufen nur digital. Sie enthält keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) i. S. d. § 146a AO und der KassenSichV; der Anbieter sichert nicht zu, dass die Kassenfunktion § 146a AO erfüllt oder Kassenberichte einer steuerlichen Außenprüfung standhalten.
2.4 Kassenführung. Ob TSE-, Belegausgabe- oder Mitteilungspflichten bestehen, hängt von Kassenführung und steuerlichen Verhältnissen des Veranstalters ab und ist von ihm selbst zu prüfen. Eine generelle Registrierkassenpflicht besteht derzeit nicht; die offene Ladenkasse ist zulässig und löst keine TSE-Pflicht aus. Ein elektronisches Aufzeichnungssystem für Barumsätze ist seit dem 1. Januar 2025 nach § 146a Abs. 4 AO über „Mein ELSTER“ zu melden. Rechtsänderungen beobachtet der Veranstalter selbst; der Anbieter ersetzt keine steuerliche Beratung.
2.5 PStTG/DAC7. Etwaige Melde- und Sorgfaltspflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 – „DAC7“) treffen den meldenden Plattformbetreiber (§ 3 Abs. 4 PStTG): den Rechtsträger, der Verkäufer:innen die Plattform zur Verfügung stellt (§ 3 Abs. 2 PStTG). Nach Verständnis der Parteien ist das der Veranstalter, nicht der Anbieter, sofern er Rechtsträger i. S. d. § 6 Abs. 1 PStTG ist (juristische Person, Personenvereinigung oder Vermögensmasse); natürliche Personen scheiden als meldende Plattformbetreiber aus. Verkäufer:innen mit weniger als 30 Verkäufen und insgesamt unter 2.000 € je Meldezeitraum sind regelmäßig freigestellt (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG).
2.6 Gesetzliche Pflichten. Die Pflichten aus Ziffer 2.5 entstehen kraft Gesetzes; diese AGB begründen oder verlagern sie nicht, sondern geben nur das Verständnis der Parteien wieder. Der Veranstalter prüft und erfüllt sie selbst. Der Anbieter stellt weder Funktionen zur Erhebung meldepflichtiger Anbieterdaten noch ein Meldeverfahren bereit und leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung.
3.Vertragsgegenstand und Leistungen
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Software zur Organisation und Durchführung von Basaren (insbesondere Kinderkleider- und Spielzeugbasaren) als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere die Verwaltung von Veranstaltungen, die Registrierung und Verwaltung von Verkäufer:innen, die Artikel- und Etikettenverwaltung, die Warenannahme, ein Kassensystem sowie Auswertungen und Abrechnungen. Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss aktuelle, unter mukibasar.de beschriebene Funktionsumfang.
3.2 Die Nutzung erfolgt über das Internet; eine Überlassung der Software in physischer Form oder als Download erfolgt nicht. Geschuldet ist die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums); für die Internetverbindung des Kunden und die Beschaffenheit seiner Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.3 Der Anbieter sorgt im Rahmen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung für eine regelmäßige Sicherung der in der Plattform gespeicherten Daten. Unberührt davon bleibt die Obliegenheit des Kunden, von ihm benötigte Auswertungen und Berichte (z. B. Abrechnungen) rechtzeitig zu exportieren.
4.Vertragsschluss
4.1 Die Registrierung eines Nutzerkontos und das Anlegen einer Organisation sind kostenlos. Mit dem Anlegen einer Organisation kommt ein Nutzungsvertrag über die unentgeltlichen Funktionen der Plattform auf Grundlage dieser AGB zustande.
4.2 Ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Tarif (Ziffer 5) kommt zustande, wenn der Kunde im Bestellprozess der App einen Tarif auswählt und den Bestellvorgang über den Zahlungsdienstleister abschließt und der Anbieter die Bestellung bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
4.3 Vertragssprache ist Deutsch.
5.Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß der Preisübersicht unter mukibasar.de/price. Derzeit werden folgende Tarife angeboten:
- Flexi: 0,04 € pro verkauftem Artikel; unbegrenzte Artikel, Veranstaltungen und Teammitglieder.
- Komfort: 149,00 € pro Jahr; inklusive 10.000 verkaufter Artikel und 3 Veranstaltungen; jeder weitere verkaufte Artikel 0,02 €.
5.2 Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise). Die Umsatzsteuer wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen.
5.3 Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Nutzungsabhängige Entgelte (z. B. Entgelte pro verkauftem Artikel) rechnet der Anbieter nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, spätestens monatlich, ab. Rechnungen sind ohne Abzug spätestens 14 Kalendertage nach Zugang zur Zahlung fällig.
5.4 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.5 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen und weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig machen. Für die Dauer eines Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die weitere Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen zu untersagen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6.Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde benennt dem Anbieter auf Verlangen einen verantwortlichen Ansprechpartner. Der Kunde unterstützt den Anbieter im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung, insbesondere durch die Bereitstellung notwendiger Informationen.
6.2 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Teammitgliedern in die Plattform eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform durch ihn und seine Teammitglieder nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
6.3 Als Veranstalter ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die im Rahmen seiner Basare verarbeiteten personenbezogenen Daten der Verkäufer:innen (Ziffer 12). Der Kunde nutzt die ihm in der Plattform zugänglichen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Organisation und Durchführung seiner Basare und gibt sie nicht unbefugt an Dritte weiter.
6.4 Zugangsdaten und Einladungslinks sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen.
6.5 Mängel hat der Kunde unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen zu melden.
7.Verfügbarkeit und Leistungsänderungen
7.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Zeiten geplanter Wartung, die nach Möglichkeit außerhalb typischer Veranstaltungszeiten liegen, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen von Vorlieferanten, höhere Gewalt), bleiben bei der Beurteilung der Verfügbarkeit außer Betracht.
7.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern oder zu erweitern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
8.Störungen bei der Leistungserbringung
8.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
8.2 Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % der Vergütung für die betroffenen Leistungen des laufenden Vertragsjahres. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
9.Sach- und Rechtsmängel
9.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für nur unerhebliche Abweichungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen ferner nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, bei Versagen von Komponenten der Systemumgebung des Kunden sowie bei nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern.
9.2 Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen, die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung unter Erstattung der dafür geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
9.4 Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Mängelmeldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag.
10.Haftung
10.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets
- für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt; die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung nach diesem Absatz auf die Höhe der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr geschuldeten Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 6.000 €. Die Haftung gemäß Ziffer 10.1 bleibt unberührt.
10.3 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Obliegenheit des Kunden nach Ziffer 3.3 erforderlich ist.
11.Vertraulichkeit
11.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offenzulegen. Diese Verpflichtung endet für sonstige vertrauliche Informationen fünf Jahre nach Bekanntwerden, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung; Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
11.2 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.Datenschutz
12.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist (insbesondere Daten der zu den Basaren des Kunden angemeldeten Verkäufer:innen), erfolgt dies als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung des Anbieters. Diese wird beim Anlegen der Organisation in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) abgeschlossen und ist Bestandteil des Vertrags.
12.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlichen enthält die Datenschutzerklärung.
13.Laufzeit und Kündigung
13.1 Der unentgeltliche Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist beendet werden; der Kunde kann hierzu seine Organisation bzw. sein Nutzerkonto in der App löschen.
13.2 Der Tarif „Komfort“ hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Tarif „Flexi“ ist an keine Laufzeit gebunden und kann jederzeit beendet werden; bereits entstandene nutzungsabhängige Entgelte bleiben zu zahlen.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform rechtswidrig nutzt oder mit der Zahlung fälliger Entgelte trotz Mahnung in nicht unerheblichem Umfang in Verzug ist.
13.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt.
14.Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Text- oder Schriftform vereinbart werden.
14.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.